Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für (i) die Nutzung der Website https://www.apnea-college.de/ („Website“) sowie (ii) alle über diese Website vermittelten Dienstleistungsverträge über Kurse, einschließlich Tauchkursen, Tauchveranstaltungen, Reiseveranstaltungen, Retreats und Workshops (jeweils einzeln „Veranstaltung“ und zusammen die „Veranstaltungen“). Betreiber der Website ist Tolga Taskin („Vermittler“).

1.2 Mit Buchung einer Veranstaltung über diese Website akzeptiert der Nutzung die Geltung dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. VERTRAGSVERHÄLTNISSE UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Der Vermittler ermöglicht dem Nutzer über die Website die Buchung von Veranstaltungen bei Dienstleistern (u.a. Tauchlehrern), die mit dem Vermittler kooperieren („Instruktor“). Der Vermittler vermittelt dem Nutzer lediglich einen Vertrag zur Inanspruchnahme der Dienstleistung des Instruktors („Dienstleistungsvertrag“). Ausschließlicher Vertragspartner des Nutzers aus dem Dienstleistungsvertrag ist der jeweilige Instruktor. Ansprüche des Nutzers aus oder in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung bestehen daher ausschließlich gegenüber dem Instruktor des Dienstleistungsvertrags.

2.2. Ein Anspruch des Nutzers auf die Vermittlung oder den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags besteht nicht.

2.3. Die Darstellung der Veranstaltungen auf der Website beinhaltet kein rechtlich bindendes Angebot, sondern stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung dar, seitens des Nutzers ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Mit Absenden des Anmeldeformulars gibt der Nutzer ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit dem Instruktor der jeweiligen Veranstaltung ab. Der Dienstleistungsvertrag kommt erst durch Annahme dieses Angebots durch den Instruktor in Textform zustande.

2.4. Teilbuchungen von Veranstaltungen sowie die Aufteilung einer Buchung zwischen mehreren Teilnehmern sind nicht zulässig.

3. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

3.1. Für alle Veranstaltungen gelten die auf der Website ausgewiesenen Preise. Mit Vertragsschluss wird der Preis der jeweiligen Veranstaltung in voller Höhe fällig.

3.2. Die Einzelheiten zur Zahlungsabwicklung werden dem Nutzer per E-Mail übermittelt. Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden dem Nutzer – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens – Verzugskosten in Höhe von jedenfalls EUR 5,00 je Mahnung in Rechnung gestellt; die Forderung einer Pauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten.

4. STORNIERUNG UND RÜCKTRITT

4.1. Der Instruktor ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei (3) Personen nicht erreicht wird; die Stornierung erfolgt in der Regel spätestens sieben (7) Tage vor dem angekündigten Veranstaltungsbeginn in Textform.

4.2. Der Nutzer kann jederzeit vom Dienstleistungsvertrag zurücktreten; der Rücktritt muss in Textform erfolgen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, an seiner Stelle andere Personen zur Teilnahme an der Veranstaltung zu bestimmen.

4.3. Tritt der Nutzer vom Dienstleistungsvertrag zurück, so ist der Instruktor berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Die pauschalierte Entschädigung beträgt 50 % des Gesamtpreises der Veranstaltung bei Zugang der Rücktrittserklärung bis spätestens sieben (7) Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei Zugang der Rücktrittserklärung innerhalb von weniger als sieben (7) Tagen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die pauschalierte Entschädigung 100 % des Gesamtpreises der Veranstaltung.

5. HAFTUNG

5.1. Der Vermittler haftet gegenüber dem Nutzer ausschließlich nach dieser Ziffer 5. Der Vermittler haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Instruktors, insbesondere im Rahmen des Abschlusses oder der Durchführung eines Dienstleistungsvertrags. Der Instruktor oder dessen Angestellte oder eingeschaltete Subunternehmer sind weder Erfüllungsgehilfen noch Subunternehmer des Vermittlers.

5.2. Der Vermittler haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für die durch den Vermittler, seine Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

5.3. Der Vermittler haftet für sonstige Schäden nur jeweils, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.4. Der Vermittler haftet nicht für Pflichten aus Dienstleistungsverträgen. Insbesondere haftet der Vermittler nicht für die Einhaltung von etwaigen, den Instruktor betreffenden öffentlich-rechtlichen oder gesetzlichen Bestimmungen.

5.5. Der Vermittler haftet nicht für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Instruktoren bereitgestellten Informationen und Inhalte sowie Schäden, die daraus entstehen.

6. VERANSTALTUNGEN

6.1. Der Instruktor ist berechtigt, Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung erforderlichenfalls abweichend von der Ausschreibung festzulegen. Er ist ferner berechtigt, Vertreter einzusetzen. Für die Präsentation der Inhalte ist der jeweilige Instruktor verantwortlich.

6.2. Der Veranstaltungsteilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Instruktors Folge zu leisten, um einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Der Instruktor ist berechtigt, Veranstaltungsteilnehmer, welche die Veranstaltung stören, behindern oder in sonstiger Weise den Veranstaltungsanforderungen nicht genügen, von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung von Veranstaltungskosten. Erscheint ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zur Veranstaltung, so hat er sich daraus ergebende Nachteile selbst zu verantworten.

7. VORAUSSETZUNGEN

Nach der Anmeldung zu einem Tauchkurs, einer Tauchveranstaltung oder sonstigen Veranstaltung, bei der die Teilnahme an Tauchgängen vorgesehen ist (z.B. Tauch-Reise), erhält der Teilnehmer vom jeweiligen Instruktor ein Formular zur „Medizinische(n) Selbstauskunft“, das von dem Teilnehmer gewissenhaft und wahrheitsgemäß auszufüllen ist. Ergeben sich aus den Angaben des Teilnehmers Hinweise auf eine mögliche Tauchuntauglichkeit, so ist der Instruktor berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung von der Vorlage einer positiven Bescheinigung über die Tauchtauglichkeit durch eine – nicht länger als zwölf (12) Monate zurückliegende – tauchsportärztliche Untersuchung abhängig zu machen.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf und des deutschen internationalen Privatrechts. Als Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Hamburg vereinbart.

8.2. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. § 139 BGB findet keine Anwendung.

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